Brendel Versicherungsmakler GmbH
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Ob Hobby-Drohne oder semiprofessioneller Quadrocopter: Unbemannte Flugobjekte sind der neueste Clou der Spielzeug- und Freizeitindustrie. Doch Vorsicht: Wer seine Drohne nicht auf einem Modellflugplatz, sondern im eigenen Garten fliegen lässt, riskiert, dass beim Flug Gegenstände oder Dächer beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden – und das bei eventuell fehlendem Versicherungsschutz.
Denn motorbetriebene Flugmodelle gehören nicht automatisch zum Umfang einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Sie sind Hobby-Drohnenpilot? Dann empfehlen wir, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und eventuell anzupassen. So steht dem Freizeitspaß nichts mehr im Wege.